Effizienter Service und zuverlässige Betreuung Ihrer Immobilie!
Zeit gewinnen ohne sich Gedanken zu machen, dass Ihre Anliegen unbearbeitet bleiben?
Als Ihr vertrauensvoller Partner für professionelle Hausverwaltung reagieren wir zeitnah auf Ihre Anfragen.
Wenn Sie uns Ihre Immobilie anvertrauen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir …
Sie und Ihr Eigentum sorgfältig, ehrlich und kompetent betreuen.
durch unsere kundenfreundlichen Arbeitszeiten stets gut zu erreichen sind.
keine Fristen verstreichen lassen, die für Sie Mehrkosten bedeuten.
Ihnen Aufwand ersparen, denn wir nehmen Ihnen ein gutes Stück Arbeit ab.
schnell auf Ihre Anfragen reagieren und Ihre Anliegen zeitnah bearbeiten.
Hausverwaltung Feld – ein Familienunternehmen mit Erfahrung aus verschiedenen Bereichen der Immobilienverwaltung
Unser Ziel: Ihre vollkommene Zufriedenheit durch unsere fachliche Kompetenz und zuverlässige Dienstleistung!
Mit Gründungsjahr 2019 sind wir ein junges Unternehmen, in dem erfahrene Spezialisten arbeiten, die umfangreiche Kenntnisse aus der Verwaltung von Immobilien mitbringen.
Unser kleines Team aus qualifizierten Mitarbeitern kann jederzeit schnell und lösungsorientiert auf Ihre Anfragen reagieren, denn unsere Wege sind kurz und die Hierarchien flach.
Ihre Anrufe, E-Mails oder Briefe laufen bei uns nicht ins Leere – garantiert! Wir sind keine anonyme Organisation, kennen unsere Kunden beim Namen und legen großen Wert auf einen guten Kontakt und stetigen Austausch mit Ihnen.
Unsere umfassende Betreuung und der Rundum-Service für Ihr Eigentum:
WEG-Verwaltung
- Zeitnahe und professionelle Jahresabrechnung
- Organisation der Eigentümerversammlungen
- Verhandlung mit Dienstleistern / Lieferanten
Mietverwaltung
- Betriebskostenabrechnung
- Annahme von Mängelanzeige der Mieter und Auftragsvergabe an Handwerker
- Unterstützung beim Management komplexer Mietanlagen/Miethäuser mit mehreren Mietparteien (i. e. Buchhaltung, Abrechnung, Rechnungen etc.)
SEV-Verwaltung
- Betriebskostenabrechnung
- Vermietung, Übergabe und Abnahme der Mietsache
- Instandhaltung der Eigentumswohnung und aller übrigen Bestandteile des Sondereigentums (z. B. Stellplatz, Kelleranteil, Garten …)
Das Team von Hausverwaltung Feld betreut Sie verlässlich und bietet Ihnen ganzheitliche Leistungen aus einer Hand für Ihr Verwaltungsobjekt.
Häufig gestellte Fragen rund um die Verwaltung Ihres Eigentums
Was ist eine WEG?
Für alle, die den Kauf einer Eigentumswohnung in Erwägung ziehen, ist die Eigentümergemeinschaft ein wichtiger Grundbegriff, mit dem sie sich auseinandersetzen sollten. Juristisch wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, als „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ definiert. Mit dem Erwerb einer Wohnung wird man daher automatisch Mitglied der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft. Das Wichtigste in Kürze:
- Der Besitzer der Eigentumswohnung hat mit Kauf des Eigentums einen Miteigentumsanteil (MEA) an der gesamten Immobilie. Damit verfügt der Eigentümer über ein Stimmrecht, das abhängig von der Anzahl der MEA mitunter über das Stimmrecht in Eigentümerversammlungen sowie die Höhe der Summe bei beispielsweise Sanierungen und Sonderumlagen Auskunft gibt.
- Regeln und Pflichten sind im Wohnungseigentumsgesetz zu finden.
- Die Gemeinschaftsordnung oder auch Teilungserklärung gibt für eine Immobilie Rechte und Pflichten vor und sollte vor einem Kauf gründlich studiert werden.
- Monatlich muss ein Beitrag geleistet werden, um laufende Kosten zu decken, wie z. B. Allgemeinstrom, Straßenreinigung, Wasser/Abwasser etc. Diese Leistung wird als Hausgeld bezeichnet und enthält oft einen kleinen Zuschlag, der der Rücklage zugeführt wird.
- Die Rücklage ist ein Puffer, der eventuell anfallenden Sanierungen und Reparaturmaßnahmen dient.
Was bedeutet SEV?
Bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) handelt es sich um die Betreuung von vermieteten Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft.
Wird eine Eigentumswohnung durch die Eigentümer vermietet, kümmert sich die Sondereigentumsverwaltung um die Betreuung der Mieter und der Wohnung. Der konkrete Gegenstand und Inhalt der Betreuung wird in einem SEV–Vertrag zwischen Hausverwalter und Eigentümer festgehalten und kann beispielsweise folgende Punkte beinhalten:
Neuvermietung
Erstellung und/oder Anpassung eines Mietvertrages
Kautionsabwicklung & –verwaltung
Übergabe und Abnahme der Mietsache samt Protokoll
Mietanpassungen gem. Mietspiegel, Index, Mietpreisbremse usw.
Mahnung säumiger Mieter
Entgegennahme und Bestätigung der Kündigung durch Mietende
Welche Kosten kann ich auf meinen Mieter umlegen?
Eine Hausgeldabrechnung setzt sich aus 2 Hauptteilen zusammen, den auf die Mieter umlegbaren und nicht umlegbaren Betriebskosten. Die umlegbaren Betriebskosten oder Nebenkosten können in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Es ist zwingend notwendig, dass die Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde. Es ist nicht nötig, die Betriebskosten in einzelne Positionen aufzuschlüsseln, sondern sie dürfen pauschal als „Betriebskosten“ benannt werden. Gibt es neben den gängigen Betriebskosten sonstige Betriebskosten, die ebenfalls weiterverrechnet werden dürfen und auch weiterverrechnet werden, sollte auf diese explizit hingewiesen werden.
Folgende Kosten können beispielsweise auf die Mieter umgelegt werden:
Grundsteuer
Aufzugskosten, falls vorhanden
Wasserkosten
Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll
Straßenreinigung inkl. Schneeräumung
Gebäudereinigung
Hausmeisterdienste und –kosten
Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen
Ungezieferbekämpfung
Beleuchtung der Allgemeinflächen
Sachversicherung und Haftpflichtversicherung
Kabel– und Fernsehanschluss
Kosten des Betriebs einer Waschküche, wie z. B. Strom, Wasser etc.
Schornsteinfeger
Die Berechnung der Betriebskosten erfolgt i. d. R. über einen Abrechnungsschlüssel, z. B. MEA, Wohnfläche, Einheit, Personen pro Wohnung … Es wird also anteilsmäßig weiterverrechnet, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Bei den Kosten für Heizung und Warmwasser hingegen hat die Abrechnung gemäß dem tatsächlichen Verbrauch zu erfolgen – zumindest zum überwiegenden Teil muss dies sichergestellt sein.
Welche Art auch gewählt wird, um die umlagefähigen Kosten zu verteilen, die Vorgehensweise muss in jedem Mietvertrag transparent und verständlich dargestellt werden.